AS 98231304 Kondolenz Einen geliebten Menschen zu verlieren, ist für alle Angehörigen schwer. Doch im Andenken können Sie anderen helfen: Mit einer Kondolenzspende können Sie einen guten Zweck unterstützen und andern Menschen in einer schwierigen Situation Hoffnung geben. Viele Angehörige von Verstorbenen verzichten zugunsten einer Kondolenzspende auf Blumen und Kränze.

So auch die Familie von Nicolas: Nicolas war nur 24 Jahre alt, als er an einem Osteosarkom verstarb.

Weiterlesen: Kondolenzspende

EMA

Die European Medicines Agency (EMA) hat kürzlich die Zulassung für Ripretinib (der Handelsname wird Qinlock® sein) zur Behandlung erwachsener Patienten mit gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) im fortgeschrittenen Stadium nach Vorbehandlung mit drei oder mehr Kinase-Inhibitoren einschließlich Imatinib erteilt. Basis für die Zulassung waren die Wirksamkeits- und Sicherheitsdaten aus der Phase 3-Zulassungsstudie INVICTUS bei Patienten mit GIST im fortgeschrittenen Stadium sowie auf die Sicherheitsdaten aus einer vorangegangenen Phase 1-Studie.

In der INVICTUS-Studie zeigte Ripretinib überzeugende klinische Vorteile beim progressionsfreien Überleben sowie beim Gesamtüberleben. Darüber hinaus wurde Ripretinib gut vertragen und die Lebensqualität der Patienten in diesem weit fortgeschrittenen Krankheitsstadium konnte erhalten werden.

Im September 2021 war Ripretinib zudem schon als Viertlinienbehandlung für GIST-Patienten mit weiter fortschreitenden oder auf Imatinib, Sunitinib oder Regorafenib nicht ansprechenden Tumoren in die klinischen Praxis-Leitlinien der ESMO-EURACAN-GENTURIS für GIST aufgenommen worden.

Weitere Informationen zur Zulassung entnehmen Sie auch der Website der EMA sowie der Pressemitteilung des Unternehmens Deciphera

 

 

sarkomeDie Tumore sind oft aggressiv und schwer zu behandeln: Dennoch werden viele Sarkome nicht von Experten therapiert - mit teils gravierenden Folgen. Wie sich der Missstand beheben ließe, zeigt ein Blick ins Ausland.

Berlin/Göttingen/Dresden (dpa/fwt) – Anrufer, die sich an die Hotline der Deutschen Sarkom-Stiftung wenden, stecken meist in einer Notsituation. Nach dem Verdacht oder gar der Diagnose «Sarkom» wissen sie nicht, wo sie medizinische Hilfe finden können. Betroffen sind Menschen jeden Alters und aus allen Teilen Deutschlands. Ein Familienvater oder eine Mutter, die für ihre 15-jährige Tochter anruft. «Bei Menschen mit kleinen Kindern und jungen Patienten, die das Leben noch vor sich haben, berührt mich das besonders», sagt Karin Arndt.

Weiterlesen: Sarkome: «Eine der komplexesten Krebsdiagnosen»

EMAFür die Viertlinien-Therapie der Gastrointestinalen Stromatumoren (GIST) könnte bald ein neuer Tyrosinkinasehemmer auf den Markt kommen: Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA empfahl die Zulassung von Ripretinib (Qinlock®, Deciphera Pharmaceuticals) für die Behandlung erwachsener Patienten mit fortgeschrittenem GIST. Dabei handelt es sich um einen neuartigen, oralen Pan-KIT- und PDGFRα-Kinase-Inhibitor mit Aktivität über ein breites Spektrum von Mutationen. Dazu gehören die primären KIT-Exons 9, 11 und 17 sowie die sekundären KIT-Mutationen-Exons 13, 14, 17 und 18. Qinlock soll bei GIST-Patienten zum Einsatz kommen, die zuvor mit drei oder mehr Kinasehemmern, einschließlich Imatinib, behandelt wurden.

In der Regel folgt die Europäische Kommission der Empfehlung der CHMP - falls dem so ist, folgt in etwa 2 Monaten die Zulassung.

Covid 19

Beim diesjährigen Online-Patiententag des Tumorzentrums München gabe es zwei sehr gute und informationsreiche Vorträge zum Thema Krebs + Corona sowie Corona-Impfung für Krebspatienten.
Die Vorträge sind hier zu finden: https://tzm-patiententag.de/vortraege/

Im Rahmen des diesjährigen TriNationalen GIST Patienten-Forum gab es ebenfalls einen sehr interessanten Vortrag zum Thema "Immunsystem – Impfungen: Wie funktioniert das Immunsystem, Immunsystem und SARS Cov-2, Covid-19-Impfungen", siehe hier.

Sarkom/GIST Patientinnen sind genauso wie alle anderen Krebspatientinnen und Krebspatienten nach Aussage der Experten durch das Coronavirus (SARS-CoV-2) besonders gefährdet. Viele Betroffene sind verunsichert: Wie wirkt sich das Virus auf die Krebstherapie aus? Gehöre ich überhaupt zur Risikogruppe? Und was muss ich jetzt mit oder nach meiner Krebserkrankung im Alltag beachten?

Die folgenden Informationen sind vom
Tumorzentrum München - Projektgruppe „Supportive Maßnahmen“,  Prof. Dr. med. Christina T. Rieger, Prof. Dr. med. M. Fiegl (Stand 17.01.2021)

Allgemeine Empfehlung zur Reduktion des Infektionsrisikos

Neben der Vermeidung von Kontakt mit infizierten Personen und den bekannten AHA+L+C-Regeln können Krebspatient*innen bisher wenig tun, um eine Infektion mit COVID19 zu verhindern. Es ist außerdem bekannt, dass ein guter Allgemein- und Ernährungszustand, neben viel Bewegung geeignet sind, um den Verlauf der Erkrankung abzumildern.

Folgende allgemeine Empfehlungen für an Krebs Erkrankte können außerdem gegeben werden:

  • Impfungen gegen Influenza und Pneumokokken sollten wenn immer möglich durchgeführt werden, um eine ähnliche Symptomatik (COVID-Erkrankung) zu verhindern/ reduzieren
  • Eine notwendige Behandlung der Krebserkrankung soll nicht pausiert werden, da eine gute Kontrolle der Krebserkrankung den Verlauf einer COVID-19-Erkrankung günstig zu beeinflussen scheint.
  • Vom prophylaktischen Einsatz von Dexamethason und/ oder Blutverdünnern wird abgeraten
  • Die Impfung gegen COVID-19 wird empfohlen – eine Abstimmung zwischen dem behandelnden Onkologen und dem aufklärenden Impf-/ Hausarzt sollte jedoch unbedingt vorher erfolgen.


Allgemeine Informationen zur COVID-19-Impfung

Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 sind in Deutschland seit Ende Dezember 2020 verfügbar, seit dem 27.12.2020 werden Menschen > 80 Jahre (vor allem Bewohner von Alten- und Pflegeheimen) geimpft. Für diese Personengruppe liegen gute Daten zur Sicherheit der mRNA-Impfstoffe aus den Zulassungsstudien der beiden hier verfügbaren Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Covid-Vaccine Moderna®) vor.

Update: Am 8. Februar wurde die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums aktualisiert - mit guten Nachrichten für Krebs-Patienten: "Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt" sind nun aufgerückt in die Gruppe der Priorität 2, zählen also nun zu den Personen mit hoher Priorität. Genaueres finden Sie hier.

Von der DGHO gibt es einen Vordruck zum Download, mit dem man sich vom behandelnden Arzt bestätigen lassen kann, dass man akut in onkologischer Therapie ist. Mit dieser Bestätigung kann man sich dann um einen Impftermin in der Gruppe 2 (hohe Priorität) kümmern, siehe https://www.dgho.de/aktuelles/news/news/2021/attest-zur-bescheinigung-der-hohen-prioritaet-fuer-die-covid-19-schutzimpfung

Der am 21. Dezember für die EU zugelassene Impfstoff von BioNTech/Pfizer basiert auf einer neuen RNA-Technologie. Er reduziert das Infektionsrisiko um mehr als 90%. Der seit 06. Januar 2021 ebenfalls in Deutschland verfügbare Impfstoff von Moderna basiert auf derselben Technologie und hat eine vergleichbare Wirksamkeit. Weitere Impfstoffe sind in der Entwicklung bzw. haben die Zulassung in der EU beantragt (z. B. Vector-basierter Impfstoff von Astra Zeneca).

Die Verträglichkeit der RNA-basierten Impfstoffe ist gut. Als häufigste Nebenwirkung treten Schmerzen an der Injektionsstelle auf, auch kann es im Laufe der nächsten 24-48 Stunden zu einer milden Impfreaktion in Form von Müdigkeit (Fatigue), Kopfschmerzen und Fieber kommen. Es wurde zudem von einzelnen anaphylaktischen Reaktionen berichtet, allerdings nur bei Patienten, bei denen eine allergische Diathese bekannt war.

Bislang ist noch unklar, wie lange der Impfschutz anhält und ob es Langzeitnebenwirkungen gibt. Eine offene Frage ist auch, ob auch Patienten mit einem geschwächten Immunsystem schlechter auf den Impfstoff ansprechen. Daten hierzu werden zurzeit in laufenden Studien erhoben. Wir gehen aber davon aus, dass die Impfung bei Tumorpatienten genauso sicher ist wie bei den Probanden in den Zulassungsstudien. Wir gehen bislang auch von einer ausreichend guten Wirksamkeit bei Immunsupprimierten aus; eine Ausnahme könnten jedoch Patienten mit geringer Lymphozytenzahl darstellen, z. B. Patienten unter/ nach Therapie mit AntiCD20 Antikörpern.

Daher wird für diese Patienten ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen. Allerdings beruht diese Empfehlung auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung durch das Vakzin. Da der Schutz durch die COVID-19 Vakzine vor allem T-Zell-vermittelt ist, stellen weder B-Zell-Depletion noch eine Hochdosistherapie mit hämatopoetischer SZT an sich eine absolute Kontraindikation für die COVID-19-Schutzimpfung dar, und es kann im Einzelfall sinnvoll sein, trotz fehlender B-Zellen in der Hochrisikokonstellation zu impfen. [https://www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/gute-aerztliche-praxis/coronavirus/ad-hoc-statement-dexamethason-bei-krebspatienten-covid-19_final_20200625.pdf]

Derzeit steht nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung. Die Bundesregierung hat im Rahmen einer Verordnung die Priorisierung für die COVID-Impfung veröffentlicht. Hier werden Patienten mit Immunsuppression bzw. Tumorerkrankung erst in die Gruppe mit hoher Priorität (= Gruppe 3) eingeteilt. Daher wird erst im Frühjahr 2021 mit einer generellen Impfung für Krebspatienten (jünger als 80 Jahre) gerechnet werden können. [https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf]


Spezielle Empfehlungen zur Impfung gegen SARS-CoV-2

(gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie in der Version vom 07.01.2021 und der aktuellen Onkopedia Leitlinie zur Covid-19-Infektion)

  • Zum jetzigen Zeitpunkt erscheint die Impfung von Krebspatient*innen sinnvoll und sicher durchführbar.   
  • Solange nicht ausreichend Impfstoff verfügbar ist, soll die Schutzimpfung präferentiell Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko, Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19, sowie deren engen Kontaktpersonen angeboten werden. Dazu gehören:
  • Möglicherweise ist nach stattgehabter Impfung eines ausgeprägt immunsupprimierten Patienten nach Regeneration eine spätere, erneute Impfung sinnvoll. Eine Empfehlung zu dieser Indikation wird erst nach Vorliegen weiterer Daten möglich sein.
  • Die bisher zugelassenen Impfstoffe werden intramuskulär appliziert. Eine subkutane Applikation kann die Wirksamkeit beeinträchtigen und sollte nicht durchgeführt werden. Bei Patienten mit klinischer manifester Blutungsneigung (Thrombozytopenie, Antikoagulation etc.) wird gegebenenfalls eine längere Kompression empfohlen.
  • Bei Patienten mit der Vorgeschichte einer anaphylaktischen Reaktion soll das Risiko einer schweren Nebenwirkung besonders sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden.
  • Bei Patienten, die innerhalb der letzten 3 – 6 Monate eine AntiCD20-Antikörpertherapie erhalten haben, wird ein nicht ausreichend guter Impfschutz befürchtet. Ein entsprechender Abstand zu letzten Antikörperbehandlung sollte daher vor der Impfung eingehalten werden (Erläuterung siehe oben).
  • Da der Impfschutz nicht hundertprozentig ist und vielleicht bei Krebspatienten sogar geringer ausfallen könnte, müssen weiterhin die empfohlenen allgemeinen Schutzmaßnahmen beachtet werden.

Quellen:

Giesen, N., et al., Evidence-based management of COVID-19 in cancer patients: Guideline by the Infectious Diseases Working Party (AGIHO) of the German Society for Haematology and Medical Oncology (DGHO). Eur J Cancer, 2020. 140: p. 86-104

www.dgho.de/aktuelles/news/news/2021/aktualisierte-empfehlung-zur-covid-19-schutzimpfung-bei-krebspatienten

www.dgho.de/publikationen/stellungnahmen/gute-aerztliche-praxis/coronavirus/faktencheck-sars-cov-2-fuer-krebspatienten-20201222.pdf