Schönen Tag in die Runde,
das ist ja interessant, mit den verschiedenen GdB bei GIST.
Wird denn unterschieden in wie schlimm die Metastasierung bereits ist?
Ich habe aufgrund der Tumorgröße über 10 cm (aber nicht so beeindruckend wie ich inzwischen bei anderen Mitgliedern hier gelesen habe, meine Güte) , recht hoher Teilungsrate, einer "kleinen" Metastasierung und Tumorruptur bei der OP (wusste ich aber bei der Antragsstellung noch nicht, musste ich erst selber herausfinden) und Imatinib für immer und ewig, zumindest so lange das Zeug gut wirkt, also "high risk GIST", GdB 80 bekommen und fand das schon sehr beeindruckend.
Bei einer Kollegin mit der selben Diagnose ist der GdB nun vollständig weggenommen worden, weil sie noch keinen Rückfall hatte und die 5 Jahre vorbei waren. Sie nimmt aber auch weiterhin Imatinib ein. Sie hatte GdB 90, obwohl selbes Bundesland wie ich.
Gibt es denn Regeln, wieviel GdB einem wann + wie zusteht, so dass man evtl Widerspruch einlegen kann?
Vielen Dank und viele Grüße, Gisa